Worum geht es bei der PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue unmittelbar geltende EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und harmonisiert viele Anforderungen EU-weit. Ziel ist, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Verpackungen recyclingfähiger zu gestalten, Rezyklateinsatz zu erhöhen und Wiederverwendung zu fördern.
(Quelle: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 1, Art. 71.)

Die Verordnung betrifft nicht nur Verpackungshersteller. Betroffen sind auch Unternehmen, die Produkte verpacken, importieren, verkaufen, versenden, im Onlinehandel anbieten oder im Rahmen von Fulfilment- und Logistikprozessen mit Verpackungen umgehen.

Im Zuge der Umsetzung der Verordnung stellen wir Ihnen ab sofort unsere PPWR-Produktinformationsblätter in einem passwortgeschützten Bereich auf unserer Homepage zur Verfügung.

 

Hier geht es zu den Produktinformationsblättern

Die wichtigsten Termine im Überblick

 

22.01.2025
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Die PPWR wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit rechtsverbindlich bekanntgemacht.

11.02.2025
Verordnung tritt in Kraft
Gleichzeitig gelten die gesetzlichen Kriterien, wann eine Verpackung als wiederverwendbar gilt. Verpackungen müssen dafür konstruktiv auf mehrfache Nutzung ausgelegt sein und definierte Anforderungen erfüllen.

12.08.2026
Geltungsbeginn der meisten Vorschriften
Grundsätzlicher Geltungsbeginn der meisten Vorschriften der PPWR. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Verpackungen grundsätzlich die Anforderungen der Verordnung erfüllen – einschließlich Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Kennzeichnung.

12.02.2029
Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen
Wiederverwendbare Verpackungen müssen gekennzeichnet werden. Zusätzlich sind digitale Informationen (z. B. per QR-Code) zur Wiederverwendung bereitzustellen.

01.01.2030
Erster großer Umsetzungsschritt
Zahlreiche Verpflichtungen treten gleichzeitig in Kraft, u. a. Anforderungen an recyclinggerechtes Design, Rezyklatanteile (je nach Verpackungsart), Begrenzung des Leerraumverhältnisses auf max. 50 % bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen sowie erste Verpackungsverbote und Wiederverwendungsziele.

2035
„Recycled at Scale“
Zusätzlich zur recyclinggerechten Gestaltung wird bewertet, ob Verpackungen tatsächlich im industriellen Maßstab recycelt werden („Recycled at Scale“).

2038
Höhere Recycling-Leistungsstufen
Weitere Verschärfung der Anforderungen an die Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen die vorgegebenen Leistungsstufen erreichen, damit sie weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen.

2040
Langfristige Zielvorgaben
Langfristige Zielvorgaben der PPWR, u. a. höhere Anforderungen an Kreislaufwirtschaft und Verpackungsvermeidung.

Wo finden Sie den Gesetzestext?

Den Gesetzestext finden Sie als externen Link hier

 

Rechtlicher Hinweis

Grundlage der gegebenen Informationen ist die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 22. Januar 2025. Diese sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist stets der vollständige Gesetzestext einschließlich späterer delegierter Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und nationaler Vorgaben.