Allgemeine Geschäftsbedingungen
TS-Verpackung Handelsgesellschaft mbH
Stand: 26. Mai 2026
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit unter der Website der TS-Verpackung Handels GmbH eingesehen werden. Auf Wunsch wird dem Vertragspartner eine Ausfertigung in Textform zugesandt.
- 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der TS-Verpackung Handels GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB (nachfolgend „Käufer“).Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehend oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
- 2. Angebote, Anfragen und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er den Liefergegenstand trotz ordnungsgemäßer Deckungsgeschäfte unverschuldet nicht erhält.
Anfragen des Käufers gelten als ein verbindliches Vertragsangebot. Der Käufer ist somit an seine Anfrage für eine Dauer von 14 Kalendertagen gebunden, sofern keine kürzere Bindungsfrist angegeben ist.
Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande.
Maßgeblich für Inhalt, Umfang und Ausführung der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers. Abweichungen zwischen Anfragen und Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt, sofern der Käufer diese nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich widerspricht.
Erfolgen Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
Der Verkäufer ist zudem berechtigt, Anfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Bonität, Lieferunmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
- 3. Muster und Produktabweichungen
Muster dienen ausschließlich der Orientierung und können von der Serienproduktion abweichen.Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Materials, Farbe, Maß, Gewicht oder Ausführung stellen keinen Mangel dar.
- 4. Preise und Preisänderungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise, andernfalls die am Liefertag gültigen Lieferpreise, die durch die Rohstoff-, Energie- oder Transportkosten bestimmt werden.Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll und sonstiger Abgaben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
Der Verkäufer ist berechtigt, Preise angemessen anzupassen, sofern sich Rohstoff-, Energie-, Beschaffungs- oder Transportkosten nach Vertragsschluss wesentlich verändern.
Festpreise gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Abrufaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Soweit keine Laufzeiten, Fertigungslosgrößen oder Abruftermine vereinbart wurden, ist der Verkäufer berechtigt, spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber zu verlangen. Erfolgt innerhalb von drei Wochen keine entsprechende Mitteilung durch den Käufer, ist der Verkäufer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen.
- 5. Entsorgung, Verpackungsgesetz und PPWR-Compliance
Die Preise für Verpackungsmaterial enthalten keine Kosten für Entsorgung, Systembeteiligung oder sonstige Abgaben nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), der EU-Verordnung über Verpackung und Verpackungsabfälle (PPWR-Verordnung (EU) 2025/40) oder vergleichbaren nationalen und europäischen Vorschriften.Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Registrierung, Kennzeichnung, Lizenzierung, Rücknahme, Entsorgung und Verwertung von Verpackungen eigenverantwortlich zu erfüllen.
Dies umfasst insbesondere:
- die ordnungsgemäße Beteiligung an einem dualen System;
- Registrierungs-, Nachweis-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten;
- die Einhaltung der Vorgabe zur Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Materialzusammensetzung von Verpackungen;
- die Einhaltung von Mindestanforderungen an Recyclinganteilen, soweit gesetzlich vorgeschrieben;
- die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus der jeweiligen gültigen PPWR, sowie daraus resultierende nationale Umsetzungsvorschriften.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Verpackungen vor deren Inverkehrbringen eigenverantwortlich auf ihre Konformität und Eignung zu prüfen.
Soweit der Verkäufer technische Angaben, Materialdaten, Nachhaltigkeitsinformationen, Recyclinghinweise oder Konformitätserklärungen bereitstellt, erfolgen diese ausschließlich nach bestem Wissen und ohne Garantie für die rechtliche Verwendbarkeit im konkreten Einzelfall.
Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Rückrufkosten und sonstigen Schäden frei, die aus Verstößen des Käufers gegen gesetzliche Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Entsorgungspflichten resultieren.
Der Verkäufer ist berechtigt, Produkte, Materialien oder Verpackungslösungen aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen technisch oder organisatorisch anzupassen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
- 6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen, Mahnungen und sonstige Geschäftsdokumente dem Käufer elektronisch zu übermitteln.
Bei Neukunden oder Sonderanfertigungen kann der Verkäufer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen.
- 7. Lieferung und Lieferfristen
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.Der Beginn vereinbarter Lieferfristen setzt die vollständige Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Käufers voraus.
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere bei Materialengpässen, Energieausfällen, Streiks, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportproblemen oder Betriebsstörungen, Pandemien, Cyberangriffen oder Betriebsunterbrechungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen. Der Verkäufer wird den Käufer über Beginn und Ende derartiger Umstände unverzüglich informieren. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer ist zudem verpflichtet, vollständige und korrekte Lieferanschriften anzugeben. Sämtliche zusätzliche Kosten aufgrund fehlerhafter Angaben trägt der Käufer. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind.
Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Rechte unter Einschränkung der Haftung nach der Ziffer 11.
- 8. Versand und Gefahrenübergang
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung EXW gemäß Incoterms 2020.Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst zur Durchführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über; maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs.
Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Käufers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- 9. Abnahme
Der Käufer ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.Bei Annahmeverweigerung kann der Verkäufer nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
- 10. Beschaffenheit und Verwendung
Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter des Verkäufers erfolgen unverbindlich.Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der Ware eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung gilt nur dann als vereinbart, wenn
- der konkrete Verwendungszweck schriftlich mitgeteilt wurde;
- dieser schriftlich bestätigt wurde.
Angaben zu Gewichten, Maßen, Belastbarkeit, technischen Daten oder Abbildungen dienen lediglich der Beschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar.
Geräte und Maschinen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß sowie nur mit freigegebenem Verbrauchsmaterial verwendet werden. Die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften obliegt dem Betreiber.
- 11. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich für schriftlich vereinbarte Eigenschaften und Spezifikationen.Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche sowie versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Branchen- und handelsübliche Toleranzen, insbesondere hinsichtlich Maße, Gewicht, Materialeigenschaften, Farbe oder Ausführung, stellen keine Mängel dar.
Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegen.
Der Verkäufer haftet bei einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt worden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantieübernahme oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang, soweit gesetzlich zulässig.
- 12. Toleranzen
Handelsübliche Abweichungen in Maß, Gewicht, Farbe oder Qualität sind zulässig.Branchenübliche Normen gelten als vereinbart.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 15% sind zulässig und abzunehmen.
Abrechnungen erfolgen nach tatsächlicher Liefermenge.
Beanstandete Ware wird nach Wahl des Verkäufers nachgebessert, ersetzt oder gutgeschrieben.
- 13. Sonderbedingungen für Kunststofferzeugnisse
Es gelten die einschlägigen GKV-Richtlinien in jeweils gültiger Fassung.Mehr- oder Minderanlieferungen bis 10 % sind zulässig.
Berechnet wird nur die tatsächliche gelieferte Menge.
- 14. Sonderbedingungen für Wellpappe-Erzeugnisse
Mehr- oder Minderanlieferungen bis 10 % sind zulässig.Belastungs- und Qualitätsangaben stellen Richtwerte dar und gelten nur bei fachgerechter Verwendung.
- 15. Sonderbedingungen für Druckerzeugnisse und Sonderanfertigungen
Mehr- oder Minderanlieferungen bis 10 % sind zulässig.Leichte Farbabweichungen oder technisch bedingte Änderungen des Druckbildes stellen keine Mängel dar.
Sämtliche vom Verkäufer erstellten Druckbilder, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Druckdaten, sowie Werkzeuge, Klischees, Satzdaten und sonstige zur Herstellung verwendete Hilfsmittel bleiben ausschließlich Eigentum des Verkäufers.
Dies gilt auch für sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Herausgabe oder Übertragung von Rechten erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Eine Nutzung durch den Käufer über den konkreten Auftrag hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Druckunterlagen, Werkzeuge, Klischees oder Hilfsmittel dürfen nach Ablauf von drei Jahren ohne Folgeauftrag vernichtet werden.
Im Falle der Rücknahme bedruckter Ware steht dem Verkäufer das Verwertungsrecht zu, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- 16. Schutz- und Urheberrecht
Der Käufer haftet allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Druckinhalte.Der Käufer garantiert, dass sämtliche überlassene Vorlagen frei von Rechten Dritter sind.
Entstehen durch bestimmte Druckbilder zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen oder Kosten, trägt ausschließlich der Käufer.
- 17. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet.Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur zulässig, wenn Gegenansprüche unbestritten sind.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen, ist der Verkäufer berechtigt:
- Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen;
- weitere Lieferungen zurückzuhalten;
- vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits gelieferte Ware darf in diesem Fall nicht weiterverwendet werden und ist auf Verlangen herauszugeben.
- 18. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.
Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für den Käufer entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der Sache im Verhältnis zum Rechnungswert der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, soweit deren Wert die gesicherte Forderung um mehr als 20% übersteigt.
Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware sicherungshalber an den Verkäufer ab.
Im Falle der Insolvenz des Käufers oder der Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszuverlangen.
Der Käufer hat dem Verkäufer jederzeit Zugang zur Vorbehaltsware zu gewähren und darf diese weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Der Insolvenzverwalter hat den bestehenden Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu beachten.
- 19. Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehungen erforderlich ist.
Elektronisch gespeicherte Daten, E-Mails, Auftragsbestätigungen und sonstige digitale Kommunikation gelten als zulässige Beweismittel für Vertragsabschlüsse, Anfragen und sonstige geschäftliche Erklärungen zwischen den Parteien.
Weitere Informationen ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung des Verkäufers.
- 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Geschäftssitz des Verkäufers.Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hann. Münden.
Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
- 21. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). - 22. Schriftform
Änderung, Ergänzung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Mitarbeiter des Verkäufers sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht berechtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
- 23. Urheberrechte an Angeboten und Unterlagen
Sämtliche Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. - 24. Einkaufsbedingungen
- 24.1 Geltungsbereich
Soweit die TS-Verpackung Handels GmbH als Käufer oder Auftraggeber auftritt, gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen, sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. - 24.2 Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. - 24.3 Schriftform
Verträge sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. - 24.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der TS-Verpackung Handels GmbH oder die jeweils benannte Lieferadresse. - 24.5 Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Hann. Münden.Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 24.1 Geltungsbereich
- 25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.